Leumundszeugnis - beantragen

  • Die Ausstellung eines Leumundszeugnisses kann bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dieses wird aber nur noch in den Fällen ausgestellt, in welchen ein Gesetz dies ausdrücklich verlangt.

    Wer ein Leumundszeugnis beantragt, muss die gesetzlichen Erfordernisse nachweisen.

    In allen übrigen Fällen wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein Handlungsfähigkeitszeugnis ausgestellt.

     

    Das Leumundszeugnis wird durch den Gemeinderat unterzeichnet. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 - 4 Tage.

     

    Gebühr: CHF 14.00


 
 

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