01.09.2016
Öffentliche Auflage (geringfügiges Verfahren gemäss Art. 122, Abs. 7 BauV)
Der Gemeinderat von Frauenkappelen bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung von Zonenplan und Baureglement zur öffentlichen Auflage.
Inhalte der Änderung (ZPP Matte)
Zonenplan Anpassen Perimeter im Bereich Aebischenstrasse
Flächengleiche Anpassung Teilzone A | Teilzone B
Baureglement Änderung Art. 312, Abs. 4
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen (Art. 122, Abs. 7 BauV).
Die öffentliche Auflage findet vom 2. September bis und mit 3. Oktober 2016 statt. Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung, Murtenstrasse 62, 3202 Frauenkappelen, eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann gegen das Verfahren und die Änderung von Zonenplan und Baureglement schriftlich und begründet Einsprache eingereicht werden. Allfällige Einsprachen sind an die Gemeindeverwaltung Frauenkappelen, Murtenstrasse 62, 3202 Frauenkappelen, zu richten.
Am Mittwoch, 14. September 2016, 19.00 Uhr, führt der Gemeinderat in der Aula der Mehrzweckanlage Zälgli eine Informationsveranstaltung zur Überbauungsordnung Matte durch. Zeitgleich wird auch über die Änderung von Zonenplan und Baureglement informiert.
Der Gemeinderat
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