02.12.2025
Überprüfung im Feld, 9. Dezember 2025
Am 5. Dezember 2024 hatte die Gemeindeversammlung die Planung zur Ausscheidung der Gewässerräume genehmigt. Im Januar 2025 haben wir die Planung zur Genehmigung beim Kanton eingereicht.
Ende Oktober 2025 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung uns mitgeteilt, dass die Planung in einem Punkt noch einmal überarbeitet werden muss. Konkret geht es darum, dass sich die Ufervegetation inklusive eines 5 – 6 m breiten Puffers im Gewässerraum befinden muss. Es wird bezweifelt, dass diese Vorgabe überall eingehalten ist. Die Gemeinde ist angehalten, die Ufervegetation auf dem gesamten Gemeindegebiet zu überprüfen. Dies kann dazu führen, dass der Gewässerraum stellenweise erhöht werden muss.
Diese Überprüfung muss im Feld durchgeführt werden. Zu diesem Zweck werden am Dienstag, 9. Dezember 2025, am Morgen ein Mitarbeiter des Planungsbüros Georegio AG sowie ein Mitarbeiter des zuständigen Geometerbüros entsprechende Aufnahmen vor Ort durchführen.
Sobald die Aufnahmen erstellt sind, wird die Planung wo nötig angepasst und kommt dann noch einmal in die öffentliche Auflage. Während der öffentlichen Auflage haben alle von den Änderungen betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, die Planung einzusehen und es besteht die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.
Die Änderung der Planung erfolgt im sogenannt geringfügigen Verfahren und liegt somit in der Zuständigkeit des Gemeinderates. Eine erneute Behandlung an der Gemeindeversammlung ist nicht nötig.