Informationen aus dem Gemeinderat

29.06.2018

Sitzung vom 28. Juni 2018

Überarbeiten | Zusammenfügen Wasser- und Abwasserreglement

In den Jahren 2011 und 2012 wurden das Abwasser- und das Wasserreglement nach einer Totalrevision in Kraft gesetzt. In der Zwischenzeit wurden einige Punkte festgestellt, die einer Anpassung bedürfen.
Zeitgleich werden die beiden Reglemente zu einem Wasser- und Abwasserreglement vereint, da viele Bereiche einheitlich geregelt sind.
Der Gemeinderat nimmt vom ersten Entwurf des revidierten Reglements Kenntnis und verabschiedet dieses in die freiwillige Vorprüfung durch das kantonale Amt für Wasser und Abfall.


Controlling Gemeinderechnung per Ende Juni 2018

Der Gemeinderat nimmt vom Controlling der Gemeinderechnung per Ende Mai 2018 und von der Liste der bereits gesprochenen Nachkredite 2018 Kenntnis.


Beschwerde gegen Lastenausgleich «Neue Aufgabenteilung»

Der Lastenausgleich «Neue Aufgabenteilung» wurde mit dem Projekt «FILAG 2012» eingeführt und ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
Das Verwaltungsgericht hat den Kanton aufgrund einer Beschwerde der Gemeinde Köniz angewiesen, den Gemeinden (Sozialdiensten) für ihre Tätigkeiten für die KESB nicht nur den Personal-, sondern auch den Sachaufwand abzugelten. Die Gemeinde Frauenkappelen wird dadurch mit einem Betrag von CHF 7'089 belastet. Der Verband Bernischer Gemeinden hat die Gemeinden darauf aufmerksam gemacht, dass das Vorgehen des Kantons aus seiner Sicht rechtswidrig ist.

Der Gemeinderat führt deshalb Beschwerde gegen die Verfügung Lastenausgleich «Neue Aufgabenteilung» 2018.


Delegiertenversammlung Anzeiger Region Bern, 6. Juli 2018

Der Gemeinderat erteilt dem Delegierten, Markus Kämpfer, die Weisung, den Geschäften der Delegiertenversammlung des Anzeiger Region Bern die Genehmigung zu erteilen. In Bezug auf den Strategieentscheid 2020 folgt der Gemeinderat dem Vorschlag des Vorstands (Variante B).


Pilotprojekt «Frühe Förderung»

Aufgrund des Stellenwerts der frühen Kindheit (0-5 Jahre) für das ganze Leben setzen sich der Schweizerische Gemeindeverband (SVG) und der Kanton Bern seit geraumer Zeit für das Thema «Frühe Förderung» ein. Angebote für Kinder im Vorschulbereich und ihre Familien liegen primär im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.

Die Regionalen Sozialen Dienste Wohlen haben im Auftrag der Regionalen Sozial- und Generationenbehörde eine Erhebung mittels öffentlicher Anlässe für Fachleute und die Bevölkerung zu den Angeboten und dem Bedarf in den fünf Gemeinden durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass viele Angebote vorhanden sind. Diese haben aber oft wenige Kenntnisse voneinander und sind wenig vernetzt.

Der Gemeinderat beschliesst, sich am Pilotprojekt «Frühe Förderung» der Sozialen Dienste Wohlen zu beteiligen. Das Pilotprojekt hat folgende Ziele:
 Eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der «Frühen Förderung» in den Gemeinden;
 die adäquate Versorgung von Zielgruppen mit einem erhöhten Bedarf;
 die Sicherstellung einer hohen Qualität der Angebote;
 din sorgfältiger und wirkungsvoller Einsatz der vorhandenen Ressourcen;
 Einsparung von Kosten.

Die Kosten für das Plotprojekt belaufen sich für die Gemeinde Frauenkappelen auf jährlich CHF 2'000. Das Projekt ist zeitlich auf zwei Jahre beschränkt.


Entnahme aus der Spezialfinanzierung Abgeltung der Planungsmehrwerte

Die Planungsmehrwerte aus der ZPP Matte werden in die Spezialfinanzierung Abgeltung der Planungsmehrwerte einbezahlt. Gestützt auf das Reglement über die Spezialfinanzierung beschliesst der Gemeinderat die Entnahme von CHF 247'000 für die Übernahme der Wettbewerbskosten.


Änderung Überbauungsplan Sonderbauvorschriften Zälglimatte

Der Kanton verpflichtet die Gemeinden dazu, den Kataster öffentlich rechtlicher Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) zu erstellen. Dabei werden die geltenden Vorschriften elektronisch erfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In diesem Zusammenhang findet auch ein Abgleich der geltenden Planungen statt.
Der Abgleich hat ergeben, dass der Perimeter der Sonderbauvorschriften Zälglimatte falsch in die Ortsplanungen 1996 und 2011 übertragen wurden.
Dieser Fehler muss korrigiert werden. Der Gemeinderat verabschiedet die Änderung des Überbauungsplans in die öffentliche Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im geringfügigen Verfahren nach Art. 122, Abs. 7 Bauverordnung zu genehmigen.


GP Suisse Berne Memorial, 26. August 2018

Am 26. August 2018 findet zum dritten Mal der Grand Prix Suisse Berne Memorial statt. Der Gemeinderat beantragt dem Kantonalen Strassenverkehrsamt, den Anlass zu genehmigen. Das Gesuch um Erlass der Veranstaltungsgebühren wird abgelehnt.


Ersatz Hydrant und Wasserleitung Riedbachstrasse 28 | 30

Aufgrund eines Lecks in der privaten Wasserleitung der Liegenschaften Riedbachstrasse 28 + 30 muss die Leitung ersetzt werden. Da der Hydrant bei dieser Liegenschaft Jahrgang 1966 hat ist es sinnvoll, den Leitungsteil der Gemeinde und den Hydrant ebenfalls zu ersetzen.

Der Gemeinderat genehmigt einen Nachkredit für die anstehenden Arbeiten in der Höhe von CHF 15'000 inkl. MWST.


Sanierung Garage im Gässli

In der Garage im Gässli, welche sich im Eigentum der Gemeinde befindet, tritt Wasser ein. Da der allgemeine Zustand der Liegenschaft nicht bekannt ist, hat der Gemeinderat eine Tragfähigkeitsprüfung der Decke der Garage sowie eine Zustandsuntersuchung der Parkfläche in Auftrag gegeben.

Die Ergebnisse der Abklärungen liegen vor. Es besteht keine Einsturzgefahr. Wassereintritt wurde an mehreren Stellen festgestellt. Es ist sinnvoll, diesen zu sanieren.

Da nicht klar ist, wie das Areal im Gässli künftig genutzt werden soll, beschliesst der Gemeinderat, die Garage im Gässli mit einer Minimallösung von ca CHF 4'000 zu sanieren. Die Kosten werden ins Budget 2019 aufgenommen.


Beitritt Gemeinden Worb Allmendingen, Rubigen zur Wasserverbund Region Bern AG

Unsere Gemeinde ist Aktionärin bei der Wasserverbund Region Bern AG. Die Gemeinden Worb, Allmendingen und Rubigen haben ein Gesuch um Beitritt zum Wasserverbund eingereicht.
Gemäss Partnerschaftsvertrag sind für die Aufnahme neuer Aktionäre die Zustimmung von zwei Dritteln der bisherigen WVRB-Aktionäre, welche zusammen mindestens über zwei Drittel des Aktienkapitals verfügen, erforderlich.

Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinden Worb, Allmendingen und Rubigen zur Wasserverbund Region Bern AG zu.

 
 

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