Verpackungsglas, getrennt nach Farben.
Der Glassammelcontainer befindet sich bei der ehemaligen Landi, Riedbachstrasse 2.
Achtung
Für die Glassammelstelle gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag - Freitag | 07.00 - 19.00 Uhr |
Samstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Diese Zeiten sind einzuhalten.
Alle Arten von Metallen:
In die Separatsammlung gehören Speiseöl (Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft) und Mineralöl (Motoren- und Getriebeöl).
Die Sammelstelle befindet sich bei der ehemaligen Landi, Riedbachstrasse 2.
Ab September 2025 jeweils am ersten Freitag des Monats Abholung bei den Hauskehrichtsammelstellen.
Papier und Karton müssen gebündelt bereitgestellt werden.
Die Sammelstelle befindet sich bei der ehemaligen Landi, Riedbachstrasse 2.
Zweimal im Jahr werden Baum- und grober, langer Sträucherschnitt (Durchmesser max. 8 cm) und verholzte Gartenpflanzen durch den Werkhof gehäckselt.
Auf Wunsch wird das Häckselgut vor Ort deponiert oder weggeführt.
Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör können an den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben werden, auch ohne Neukauf und unabhängig von der Marke.
Die Grünabfuhr wird durch die Gemeinde organisiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die
Verwaltung 031 926 63 63.
März bis November: 1x pro Woche jeden Freitag
Dezember bis Februar: 1x pro Monat am letzten Freitag eines jeden Monats
Bezugsort Grüngutmarken 140 oder 240 Liter:
im Dorfladen, Murtenstrasse 108, Frauenkappelen oder
Gemüse ab Hof, Familie Holzer, Murtenstrasse 44, Frauenkappelen
Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle.
Der Hauskehricht wird jeden Freitag abgeholt. Die Säcke dürfen erst am Morgen bei den dafür vorgesehenen Plätzen deponiert werden, da sie sonst von Hunden und Katzen aufgerissen werden.
Kehrichtmarken können bei den offiziellen Verkaufsstellen
Ist direkt bei den Sammelstellen in den Verkaufsgeschäften zurückzugeben.
Sonderabfälle und Gifte aus Haushaltungen wie Farben, Lacke, Verdünner, Medikamente, Schädlingsbekämpfungsmittel, quecksilberhaltige Geräte, Säuren, Entkalker, Laugen, Javelwasser usw. können den Verkaufsstellen (Drogerien, Apotheken, Farbwaren- und Eisenwarenhändler, Grossverteiler, Landw. Genossenschaften usw.) zurückgebracht werden.
Sonderabfälle und Gifte von Industrie- und Gewerbebetrieben sowie von Arztpraxen:
Auskunft erteilen
Das Grobsperrgut wird jeweils am letzten Freitag eines jeden Monats zusammen mit der ordentlichen Abfuhr weggeräumt.
Gebührenmarken können bei den offiziellen Verkaufsstellen
bezogen werden.
Sind Sie unsicher, ob ein Gegenstand in die Sperrgutabfuhr gehört? Wenden Sie sich bitte direkt an
Hans-Ulrich Rohrer, M 079 300 36 85.